1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von JenWatch – Wohn- & Haussitting, Inhaberin: Melanie Haak, nachfolgend „JenWatch" genannt.
Sie gelten für alle Verträge zwischen JenWatch und dem Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungsbeschreibung
JenWatch bietet Dienstleistungen rund um die Betreuung von Wohnungen und Häusern während der Abwesenheit des Kunden an. Dazu zählen insbesondere:
- Wohnungs- und Hauskontrollen
- Lüften und Sichtprüfungen
- Pflanzenpflege
- Versorgung von Haustieren (Kleintiere und Katzen; Hunde nach vorheriger Absprache und Eingewöhnung)
- Post- und Paketservice
- Anwesenheitssimulation
- Dokumentation der Besuche
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket (Basic, Komfort, Premium oder Select) sowie ggf. zusätzlich gebuchten Leistungen.
Neben der Haus- und Wohnungsbetreuung bietet JenWatch eigenständige Dienstleistungen an, für die die nachfolgenden besonderen Regelungen gelten: Reinigungsservice (Ziffer 9a), Haushaltsreinigung (Ziffer 9b), Fensterreinigung (Ziffer 9c), Winterdienst (Ziffer 9d), Handwerker-Terminservice (Ziffer 9e) sowie Angehörigen- und Seniorenservice (Ziffer 9f).
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- eine schriftliche Buchungsbestätigung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp)
- oder durch Annahme eines Angebots von JenWatch
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist in der Regel ein persönliches Erstgespräch inkl. Vor-Ort-Besichtigung.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Was bedeutet „Endpreis"? JenWatch ist Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Der angezeigte Preis ist der Betrag, den Sie tatsächlich zahlen – es kommen keine weiteren Aufschläge, Service- oder Vermittlungsgebühren hinzu.
Für Vermieterinnen und Vermieter kann ein Partner-Vorteil von bis zu 10 % auf die regulären Reinigungspakete für Gästewechsel vereinbart werden. Die Voraussetzungen, der Geltungsbereich und die ausgeschlossenen Zusatzkosten sind auf der Leistungsseite Ferienwohnung-Service beschrieben.
Die Abrechnung erfolgt für den gesamten Leistungszeitraum gemäß gebuchtem Paket & Zusatzleistungen.
Die Zahlung erfolgt im Voraus, spätestens vor Beginn der Betreuung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichend hiervon gilt für regelmäßig vereinbarte Gassi-Leistungen die nachträgliche Monatsabrechnung nach Ziffer 4.1.
Hinweis zu künftigen Preisanpassungen: Entfällt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (z. B. durch Überschreiten der gesetzlichen Umsatzgrenze) oder steigen die Personal- und Materialkosten wesentlich, kann JenWatch die Preise für künftige Termine anpassen. Bei laufenden regelmäßigen Vereinbarungen wird eine Anpassung mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; der Kunde kann die Vereinbarung in diesem Fall bis zum Wirksamwerden kündigen. Bereits bestätigte Einzeltermine bleiben zum vereinbarten Preis bestehen.
4.1 Abrechnung, Zahlungsfrist und Leistungsaussetzung beim Gassi-Service
Die Abrechnung regelmäßig vereinbarter Gassi-Leistungen erfolgt grundsätzlich nachträglich für die im jeweils abgelaufenen Kalendermonat tatsächlich erbrachten Leistungen.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist. Das konkrete Fälligkeitsdatum wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Befindet sich der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist mit einer fälligen Forderung im Rückstand, ist JenWatch berechtigt, auf den offenen Rechnungsbetrag hinzuweisen und eine zusätzliche Zahlungsfrist von in der Regel 3 Kalendertagen zu setzen.
Erfolgt auch innerhalb dieser zusätzlichen Frist kein vollständiger Zahlungsausgleich, ist JenWatch berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen.
Die Leistungsaussetzung kann auch bereits bestätigte Gassi-Termine betreffen, die in den Zeitraum des Zahlungsrückstands fallen. JenWatch wird den Kunden hierüber vor dem jeweiligen Termin informieren.
Nach vollständigem Zahlungsausgleich können weitere Leistungen wieder vereinbart bzw. fortgeführt werden. Termine, die aufgrund eines bestehenden Zahlungsrückstands bereits aufgehoben wurden, gelten nicht automatisch als erneut bestätigt und können nur entsprechend der verfügbaren Kapazitäten neu vereinbart werden.
Bei nachvollziehbaren Einwendungen gegen eine Rechnung bemühen sich JenWatch und der Kunde zunächst um eine Klärung der betreffenden Forderung.
5. Besuchsfenster & Erreichbarkeit
Besuche erfolgen innerhalb zuvor von JenWatch festgelegten Besuchsfenster.
Exakte Uhrzeiten können nicht garantiert werden.
Zusatzleistungen werden ausschließlich im Rahmen geplanter Besuche durchgeführt.
Für Dienstleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers an einem Samstag ausgeführt werden, wird ein Zuschlag von 25 % auf den für die jeweilige Leistung geltenden Grundpreis erhoben. Für Dienstleistungen an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage in Thüringen. Treffen mehrere zeitbezogene Zuschläge auf denselben Einsatz zu, wird ausschließlich der jeweils höchste Zuschlag berechnet. Der Zuschlag wird pro tatsächlich ausgeführtem Einsatz berechnet; bei mehrtägigen Aufträgen wird jeder Einsatztag einzeln bewertet. Abweichende Regelungen, insbesondere bei Paketen oder individuell vereinbarten Leistungen, bleiben möglich, sofern diese vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen beziehungsweise vereinbart wurden. Bereits verbindlich bestätigte Aufträge bleiben zu den vereinbarten Preisen unberührt.
6. Schlüsselübergabe & Schlüsselverwahrung
Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich persönlich.
Schlüssel werden anonymisiert verwahrt (ohne Namens- oder Adresskennzeichnung).
Die Zuordnung erfolgt über ein internes Codesystem.
Ein Schlüsselübergabeprotokoll dokumentiert Übergabe und Rückgabe.
Nach Rückgabe der Schlüssel endet die Verantwortung von JenWatch.
7. Dokumentation
Je nach Paket erhält der Kunde:
- kurze Statusmeldungen
- Fotodokumentationen
- erweiterte Berichte (Premium)
Die Dokumentation dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.
8. Haustierbetreuung
JenWatch betreut Haustiere ausschließlich im gewohnten Zuhause des Kunden. Zum Leistungsangebot zählen die Betreuung von Katzen (auch Freigänger) und Kleintieren (z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, Vögel, Fische sowie Reptilien nach vorheriger Absprache) sowie die Betreuung von Hunden mit Gassi-Service, Fütterung und Versorgung. Übernachtungen sowie eine klassische Tierpension oder Hundepension bieten wir nicht an.
Die Betreuung von Hunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache sowie einem persönlichen Kennenlern- und Eingewöhnungstermin. JenWatch behält sich vor, die Übernahme eines Hundes abzulehnen, sofern nach eigener Einschätzung eine sichere und tiergerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann (z. B. bei erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, unzureichender Sozialisierung oder gesundheitlichen Risiken).
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen oder in Textform übermittelten Pflegeanleitung des Kunden (Fütterung, Wasser, Napf- und Käfig-/Katzenklo-Hygiene, Auslauf- und Gassi-Zeiten, Besonderheiten sowie hinterlegte Notfallkontakte und Tierarztpraxis). Der Kunde ist verpflichtet, JenWatch vollständig und wahrheitsgemäß über Gesundheitszustand, Verhalten und etwaige Risiken des Tieres zu informieren.
Die Gabe von Medikamenten (z. B. Tabletten, Tropfen, Salben) übernimmt JenWatch nach schriftlicher Anleitung. Insulingaben, Injektionen sowie eine darüber hinausgehende medizinische oder tierärztliche Versorgung sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistung.
Im Notfall informiert JenWatch den Kunden unverzüglich und kontaktiert nach dessen Freigabe die hinterlegte Tierarztpraxis; auf Wunsch wird der Transport begleitet. Etwaige Kosten für tierärztliche Leistungen trägt der Kunde.
JenWatch übernimmt keine Haftung für alters-, krankheits- oder artbedingte Ausfälle sowie für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JenWatch vorliegt.
9. Unwetter-Bereitschaft / Präventionsservice
JenWatch bietet auf Wunsch einen Unwetter-Präventions- und Bereitschaftsservice an.
Dieser Service beinhaltet die Bereithaltung und Einsatzbereitschaft zur Durchführung vereinbarter Präventions- oder Kontrollmaßnahmen bei angekündigten oder möglichen Wetterereignissen (z. B. Sturm, Starkregen, Frost, Hitze).
Der Leistungsumfang kann unter anderem beinhalten:
- vorbeugende Kontrollen (z. B. Fenster, Rollläden, Balkon, lose Gegenstände)
- kurzfristige Kontrollgänge bei Wetterwarnungen
- Sichtprüfungen nach Unwettermeldungen
- Information des Kunden bei Auffälligkeiten
Vergütung des Bereitschaftsservices
Der Unwetter-Präventionsservice ist ein eigenständiger Bereitschaftsservice.
Die Vergütung bezieht sich auf die verbindliche Einsatzbereitschaft und Planung von JenWatch für den vereinbarten Zeitraum und ist daher grundsätzlich auch dann fällig, wenn tatsächlich kein Unwetter eintritt oder kein konkreter Einsatz erforderlich wird. Hintergrund ist insbesondere, dass:
- Zeitfenster und Kapazitäten für den Kunden reserviert werden
- andere Aufträge in diesem Zeitraum ggf. nicht angenommen werden
- die Einsatzbereitschaft eine eigenständige Leistung darstellt
Auf den Charakter als Bereitschaftsleistung – und damit auf die Pflicht zur Zahlung auch ohne tatsächlichen Einsatz – wird der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen. Die Klausel ist insoweit keine überraschende Regelung im Sinne des § 305c BGB.
Verbraucherfreundliches Rücktritts- und Kündigungsrecht
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (siehe § 13) räumen wir Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB die folgenden zusätzlichen Rechte ein:
- Kostenfreier Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn: Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Bereitschaftszeitraums kann der Kunde jederzeit in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) und ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.
- Reduzierte Vergütung bei späterem Rücktritt: Bei einem Rücktritt zwischen 6 Tagen und 48 Stunden vor Beginn wird lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung von 30 % der vereinbarten Vergütungberechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
- Außerordentliches Kündigungsrecht: Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden (z. B. längerer Krankenhausaufenthalt, kurzfristige Änderung der Reisepläne, Todesfall in der Familie). In diesen Fällen wird die Vergütung anteilig auf die tatsächlich erbrachte Bereitschaftszeit reduziert.
- Verschiebung statt Stornierung: Auf Wunsch des Kunden bieten wir – sofern unsere Kapazitäten es zulassen – eine kostenfreie Verschiebung des Bereitschaftszeitraums auf einen späteren Termin innerhalb von 12 Monaten an.
Kein Notfalldienst
Der Unwetter-Präventionsservice ist kein Notfall- oder 24/7-Rettungsdienst.
Einsätze erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Möglichkeiten und Zeitfenster.
Haftungsausschluss
JenWatch übernimmt keine Haftung für:
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterereignisse)
- bereits bestehende bauliche Mängel
- Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Präventionsmaßnahmen entstehen
Der Service dient der Risikominimierung, nicht der vollständigen Verhinderung wetterbedingter Schäden.
9a. Reinigungsservice
- Der Reinigungsservice von JenWatch wird sowohl in Abwesenheit als auch in Anwesenheit des Kunden bzw. weiterer Bewohner der betreuten Immobilie durchgeführt. Der Kunde stellt in beiden Fällen den ungehinderten Zugang zu den vereinbarten Räumen sicher.
- Der Leistungsumfang wird vor Beginn des Auftrags zwischen JenWatch und dem Kunden verbindlich vereinbart. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
- Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Leistungsumfangs sowie der jeweils gültigen Preisliste. Standardmäßig wird pauschal je Raum abgerechnet (siehe Ziffer 9b); abweichende Vergütungsmodelle bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Nach Auftragserteilung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Auftragswert. Dieser Betrag ist vor Durchführung der Dienstleistung vollständig zu begleichen. Die Rechnung wird nach Erbringung der Leistung erstellt und dem Kunden übermittelt.
- Ergibt sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder zusätzlicher Arbeitsbereiche ein höherer Aufwand, ist JenWatch berechtigt, den Rechnungsbetrag entsprechend anzupassen und nachzuberechnen.
- Ergibt sich nach Abschluss der Arbeiten ein geringerer Aufwand, wird der zu viel gezahlte Betrag erstattet oder mit der Schlussrechnung verrechnet.
- JenWatch wird den Kunden über wesentliche Abweichungen nach Möglichkeit vorab informieren.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Bereiche frei zugänglich sind.
- Ein bestimmter Reinigungserfolg kann insbesondere bei älteren oder hartnäckigen Verschmutzungen nicht garantiert werden.
- Offensichtliche Vorschäden, Materialfehler oder bereits vorhandene Beschädigungen begründen keine Haftung von JenWatch.
- Der Kunde hat JenWatch über empfindliche Oberflächen, besondere Materialien oder bekannte Schäden zu informieren.
- JenWatch kann Arbeiten ablehnen, wenn Gefahren für Personen oder Sachen entstehen könnten.
- Nach Abschluss der Arbeiten wird auf Wunsch ein Foto-Bericht bzw. eine Dokumentation der ausgeführten Leistungen erstellt.
- Der Reinigungsservice ist eine ergänzende Dienstleistung im Rahmen der Wohnungs-, Haus- und Objektbetreuung. Die Fensterreinigung ist nicht in dieser Leistung enthalten; sie wird als eigenständige Leistung nach Ziffer 9c beauftragt und abgerechnet. Sonstige Spezialreinigungen (z. B. Teppich-Tiefen-, Bauschluss-, Brand- oder Wasserschadenreinigung) sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
9b. Haushaltsreinigung (Abrechnung nach Räumen)
- Die Haushaltsreinigung umfasst die regelmäßige unterhaltsreinigende Pflege bewohnter Räume in Privathaushalten (z. B. Staubwischen, Staubsaugen, Wischen der Böden, Reinigung von Sanitärobjekten sowie Küchenoberflächen). Die Leistung kann wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder als Einzeltermin vereinbart werden. Die Fensterreinigung ist nicht Bestandteil dieser Leistung; sie kann zusätzlich nach Ziffer 9c beauftragt werden. Sonstige Grund-, Sonder- und Spezialreinigungen (z. B. Teppich-Tiefenreinigung, Bauschluss-, Brand- oder Wasserschadenreinigung) sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Die Haushaltsreinigung wird nach Möglichkeit durch eine feste Reinigungskraft ausgeführt. Bei Urlaub, Krankheit oder anderen Verhinderungen behält sich JenWatch eine Vertretung durch eine andere qualifizierte Person vor.
- Die Abrechnung erfolgt nicht nach Zeitaufwand, sondern pauschal je Raum auf Basis der jeweils gültigen Preisliste. Die für den vereinbarten Raumumfang kalkulierte Reinigungszeit ist eine interne Kalkulationsgrundlage und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Verweildauer im Objekt.
- Der Leistungsumfang je Raum (Standardleistungen) wird vor Auftragsbeginn transparent kommuniziert. Abweichende oder zusätzliche Arbeiten (z. B. Bügeln, Wäsche, Betten beziehen, Innenreinigung von Schränken, Kühlschrank, Backofen, Fenster) werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung ausgeführt.
- Grundsätzlich können die im Haushalt vorhandenen Reinigungsmittel und Geräte verwendet werden. Auf Wunsch bringt JenWatch geeignete Standard-Reinigungsmittel und übliche Reinigungsutensilien mit. Besondere Produkte, Spezialgeräte oder bestimmte Marken müssen vorab vereinbart werden. JenWatch ist berechtigt, den Einsatz ungeeigneter oder gesundheitlich bedenklicher Mittel abzulehnen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räume frei zugänglich, geräumt und in einem für die Unterhaltsreinigung üblichen Zustand sind. Bei erheblich erhöhtem Reinigungsaufwand (z. B. starke Verschmutzung, Tierhaare in außergewöhnlichem Umfang, Baustaub, Nikotinablagerungen) ist JenWatch berechtigt, den Auftrag im Einvernehmen mit dem Kunden anzupassen, den Aufwand nachzuberechnen oder die Ausführung abzulehnen.
- Ein bestimmter Reinigungserfolg kann insbesondere bei alters-, material- oder nutzungsbedingten Rückständen (z. B. Kalk, Urinstein, eingebrannte Verschmutzungen, vergraute Fugen) nicht garantiert werden. Solche Rückstände stellen keinen Mangel der Leistung dar.
- Nachbesserung / Nachreinigung. Da die Vergütung pauschal je Raum erfolgt, besteht ein Anspruch auf kostenfreie Nachreinigung ausschließlich dann, wenn JenWatch eine im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Standardleistung an einem grob und offensichtlich sichtbaren Punkt nachweislich übersehen oder vergessen hat (z. B. ein nicht gewischter Bodenbereich, ein ausgelassenes Waschbecken, ein vergessener Spiegel). Der entsprechende Mangel ist innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) unter Angabe des betroffenen Raums und – soweit möglich – unter Beifügung aussagekräftiger Fotos anzuzeigen. Die Nachreinigung beschränkt sich auf den konkret gerügten, übersehenen Punkt und erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen der Kapazitäten von JenWatch.
- Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht insbesondere nicht, wenn (a) der beanstandete Bereich nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs war, (b) die Verschmutzung nach Abschluss der Reinigung erneut entstanden ist oder nachträglich verursacht wurde, (c) es sich um alters-, material- oder abnutzungsbedingte Rückstände handelt, die auch bei fachgerechter Unterhaltsreinigung verbleiben, oder (d) die Mängelanzeige nicht fristgerecht bzw. nicht hinreichend konkret erfolgt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
- Der Kunde hat JenWatch vorab auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, ungewöhnliche Reinigungsanforderungen sowie bereits vorhandene Schäden hinzuweisen. Für Schäden, die auf unterlassene oder unzutreffende Hinweise zurückzuführen sind, übernimmt JenWatch keine Haftung.
- Ein kurzer Statusbericht oder Foto-Bericht erfolgt ausschließlich auf Wunsch und nach vorheriger Abstimmung. Fotos werden nur zur vereinbarten Auftragsdokumentation erstellt; Personen, persönliche Unterlagen und nicht vereinbarte private Bereiche werden nicht fotografiert. Eine Veröffentlichung von Bildern auf der JenWatch-Webseite, in sozialen Medien oder in Werbematerialien erfolgt ausschließlich mit einer separaten ausdrücklichen Einwilligung.
- Die Haushaltsreinigung kann auf Wunsch mit weiteren Leistungen der Haus- und Wohnungsbetreuung (z. B. Briefkasten leeren, Pflanzenpflege, kurze Wohnungskontrolle, Müllentsorgung) kombiniert werden. Diese Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
- Laufende Haushaltsreinigungen sind ohne lange Vertragsbindung flexibel zum jeweils nächsten Termin kündbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Haushaltsreinigung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a EStG. Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung, die er im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften geltend machen kann. Eine steuerliche Begünstigung setzt das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen voraus; erforderlich ist grundsätzlich eine unbare Zahlung (z. B. Überweisung). Barzahlungen können steuerlich in der Regel nicht berücksichtigt werden. JenWatch erbringt keine Steuerberatung. JenWatch ist Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG; ein gesonderter Umsatzsteuerausweis erfolgt daher nicht.
- Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Preisen, Zahlung, Stornierung und Haftung, entsprechend.
9c. Fensterreinigung
- Die Fensterreinigung ist eine eigenständige Leistung von JenWatch und wird gesondert beauftragt. Sie ist nicht in den Leistungen nach Ziffer 9a und 9b enthalten.
- Privathaushalte. Die Abrechnung erfolgt als Festpreis je Fensterelement nach der jeweils gültigen Preisliste (siehe Leistungsseite Fensterreinigung). Der Festpreis umfasst die Reinigung der Glasflächen innen und außen sowie Rahmen und Fensterbank des jeweiligen Elements. Es gelten ein Mindestauftragswert sowie eine Anfahrtspauschale für das Stadtgebiet Jena; beide sind auf der Leistungsseite ausgewiesen. Außerhalb von Jena wird die Anfahrt nach der geltenden Entfernungsstaffel berechnet.
- Fensterelemente werden vollständig gereinigt. Eine Reinigung ausschließlich der Innen- oder ausschließlich der Außenseite eines Elements wird nicht angeboten.
- Gewerbekunden. Die Abrechnung erfolgt nach Mitarbeiterstunden zum jeweils gültigen Stundensatz mit einem Mindestansatz von einer Stunde je eingesetzter Arbeitskraft. Angefangene Einheiten werden anteilig nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- Der Kunde stellt den sicheren und ungehinderten Zugang zu den Fenstern sicher (z. B. freigeräumte Fensterbänke, freier Zugang zur Außenseite). Arbeiten, die nur mit Leitern über haushaltsüblicher Höhe, Hebebühnen, Gerüsten oder Seilzugangstechnik ausführbar sind, sind nicht Bestandteil des Angebots.
- Ein bestimmter Reinigungserfolg kann bei Vorschäden nicht garantiert werden. Blinde oder erblindete Scheiben, Kratzer, Kalk- und Zementschleierschäden, Silikonrückstände, Lackspritzer, verwitterte Dichtungen sowie Beschädigungen der Beschichtung stellen keinen Mangel der Leistung dar.
- Die Leistung wird witterungsabhängig ausgeführt. Bei Frost, Starkregen, Sturm oder Glätte kann JenWatch den Termin kostenfrei auf einen Ersatztermin verschieben.
- Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Ziffern 5, 10, 12 und 13 dieser AGB gelten entsprechend; für Mängelanzeigen gilt die Frist nach Ziffer 9b entsprechend.
9d. Winterdienst & Streudienst
- Der Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen (z. B. Gehweg, Hauszugang, Stellplatz) im vereinbarten Umfang.
- Die Saisonbetreuung besteht aus einer monatlichen Bereitschaftspauschale (Wintersaison November bis März), die unabhängig vom tatsächlichen Schneefall anfällt und Wetterbeobachtung, Einsatzorganisation und Kapazitätsvorhaltung abdeckt. Tatsächliche Räum- und Streueinsätze werden zusätzlich nach Zeitaufwand in angefangenen 30-Minuten-Einheiten nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet; die Anfahrt ist innerhalb des individuell bestätigten Tourengebiets eingeschlossen. Wochenend- und Feiertagszuschläge gelten nur auf Einsätze, nicht auf die Bereitschaftspauschale.
- JenWatch übernimmt keine gesetzliche Räum- und Streupflicht und tritt nicht an die Stelle des Verpflichteten. Die Verkehrssicherungspflicht wird nur insoweit vertraglich übernommen, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und ein verbindlicher Räumzeitplan festgelegt wurde. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt der Einsatz ausschließlich als Einzelleistung auf Abruf.
- Die Einsätze erfolgen nach Verfügbarkeit und Witterungslage. Ein Anspruch auf einen Einsatz zu einer bestimmten Uhrzeit oder auf dauerhafte Eis- und Schneefreiheit besteht nicht. Bei extremer Wetterlage (z. B. anhaltender Schneefall, Eisregen) kann sich die Ausführung verzögern.
- Streumittel werden nach den örtlichen Vorgaben eingesetzt. Für Schäden an Flächen, Belägen oder Bepflanzung durch zulässige Streumittel sowie für Schäden durch unter der Schneedecke verborgene Gegenstände haftet JenWatch nicht, sofern kein Verschulden vorliegt.
- Der Kunde teilt Besonderheiten der Fläche (z. B. Gefällestrecken, empfindliche Beläge, Abdeckungen, Bodeneinbauten) vor dem ersten Einsatz mit.
- Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Preisen, Zahlung, Stornierung und Haftung, entsprechend.
9e. Handwerker-Terminservice
- Beim Handwerker-Terminservice ist JenWatch während eines Handwerker-, Liefer-, Ableser- oder Servicetermins in der Wohnung des Kunden anwesend, gewährt Zutritt, beaufsichtigt den Termin im vereinbarten Rahmen und dokumentiert den Ablauf.
- JenWatch wird ausschließlich als Anwesenheits- und Betreuungsdienst tätig. JenWatch ist nicht Vertragspartner des Handwerks- oder Lieferbetriebs, vermittelt keine Handwerksleistungen und erteilt keine Aufträge im Namen des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich im Einzelfall in Textform vereinbart wurde.
- JenWatch nimmt keine Werkleistungen ab, unterschreibt keine Abnahmeprotokolle und gibt keine fachlichen Beurteilungen der ausgeführten Arbeiten ab. Für Qualität, Umfang, Termintreue, Preise und Mängel der Leistungen Dritter haftet JenWatch nicht.
- Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste: erste Stunde inklusive Anfahrt in Jena, danach je angefangene halbe Stunde; es gilt ein Mindestauftragswert.
- Verzögert sich der Termin des Dritten oder erscheint der Dritte nicht, wird die tatsächlich vor Ort verbrachte Wartezeit als Arbeitszeit berechnet. Der Kunde bleibt für die Terminvereinbarung mit dem Dritten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Kunde erteilt die zur Ausführung erforderlichen Informationen und Befugnisse (z. B. was geöffnet, gezeigt oder freigegeben werden darf) vor dem Termin in Textform. Ohne entsprechende Freigabe werden keine Entscheidungen für den Kunden getroffen.
- Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Schlüsselübergabe (Ziffer 6), Dokumentation (Ziffer 7), Haftung (Ziffer 10) und Stornierung (Ziffer 13), entsprechend.
9f. Angehörigen-Service & Seniorenservice
- Der Angehörigen-Service und der Seniorenservice umfassen unterstützende Alltagsleistungen wie Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Post und Schriftverkehr, Organisation von Handwerkerterminen, Hilfe bei Technik sowie Versorgung von Haustieren im vereinbarten Umfang.
- Diese Leistungen sind keine Pflege- und keine medizinischen Leistungen. JenWatch erbringt insbesondere keine Grund- oder Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Betreuung im rechtlichen Sinne und keine Notfallversorgung. JenWatch ist kein Pflegedienst und kein zugelassener Leistungserbringer nach dem SGB XI.
- Ob und in welchem Umfang Kosten von der Pflegekasse (z. B. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) übernommen werden, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Anerkennung des Anbieters nach dem jeweiligen Landesrecht. Angaben auf der Website sind unverbindliche Hinweise und keine Zusage einer Kostenübernahme. Eine Erstattung kann JenWatch nicht garantieren; die Klärung mit der Pflegekasse obliegt dem Kunden.
- Beauftragt eine Angehörige oder ein Angehöriger die Leistung für eine andere Person, so wird diese Person Vertragspartner nur, wenn sie den Vertrag selbst schließt. Andernfalls ist die beauftragende Person Vertragspartner und Kostenträger. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die betreute Person mit den Einsätzen und dem Zutritt zur Wohnung einverstanden ist.
- Gesundheitsdaten werden nicht erhoben. Der Kunde teilt lediglich die für die sichere Ausführung erforderlichen Angaben mit (z. B. Zugang zur Wohnung, Erreichbarkeit einer Vertrauensperson).
- Bei Abrechnung nach Stundensatz erfolgt die Abrechnung nach der jeweils gültigen Preisliste; für Einsätze an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten die Zuschläge nach Ziffer 4.
- Bei Monatspaketen mit festem Zeitkontingent wird jeder tatsächlich erbrachte Betreuungseinsatz mit mindestens einer Stunde vom vereinbarten monatlichen Zeitkontingent abgerechnet; darüber hinaus erfolgt die Zeitabrechnung in angefangenen 30-Minuten-Einheiten. Nicht in Anspruch genommene vollständige 30-Minuten-Einheiten werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats anteilig auf Grundlage des vereinbarten monatlichen Paketpreises erstattet; der Erstattungsbetrag berechnet sich im Verhältnis der erstattungsfähigen Minuten zum gesamten vereinbarten monatlichen Zeitkontingent. Die Erstattung ist der Höhe nach auf das vereinbarte monatliche Zeitkontingent abzüglich einer Stunde begrenzt: Wird in einem Abrechnungsmonat keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen, behält JenWatch für den entstandenen Verwaltungs- und Vorhalteaufwand (insbesondere Terminplanung, Kontingentvorhaltung und Abrechnung) den anteiligen Gegenwert von einer Stunde des vereinbarten Paketpreises ein; bei einem Paket mit acht Stunden werden daher höchstens sieben Stunden erstattet. Eine Übertragung nicht genutzter Stunden auf den Folgemonat ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt nach Prüfung der dokumentierten Betreuungszeiten grundsätzlich per Banküberweisung; eine Verrechnung mit zukünftigen Rechnungen kann gesondert vereinbart werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei nicht erbrachten oder von JenWatch abgesagten Leistungen, bleiben unberührt. Termine an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind nur nach vorheriger Absprache möglich und werden ohne Zuschlag zum vereinbarten Paketpreis erbracht.
- Senioren-Monatspakete werden monatlich im Voraus auf Rechnung berechnet. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sieben Kalendertage nach Rechnungseingang, spätestens jedoch vor Beginn des Betreuungsmonats fällig; bei kurzfristigen Vereinbarungen wird ein früheres Zahlungsziel ausdrücklich vereinbart. Für die Pakete „Familien-Entlastung" und „Intensive Unterstützung" kann nach individueller Vereinbarung eine Zahlung in zwei Monatsraten ohne zusätzliche Gebühren vereinbart werden; die erste Rate ist vor Beginn des Betreuungsmonats fällig. Eine Anfrage begründet noch keine Zahlungspflicht.
- Zusatzstunden außerhalb des vereinbarten Zeitkontingents werden ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger Absprache erbracht. Sie werden nach der jeweils gültigen Preisliste je Stunde berechnet und sind bis fünf Werktage vor Ende des Abrechnungsmonats zu bestellen, sofern die Kapazität ausreicht. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Zusatzstunden besteht nicht.
- Erkennt JenWatch einen medizinischen Notfall oder einen erheblichen Hilfebedarf, werden der Rettungsdienst und die vom Kunden benannte Kontaktperson verständigt. Eine darüber hinausgehende Aufsichts- oder Überwachungspflicht besteht nicht.
- Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Preisen, Zahlung, Stornierung und Haftung, entsprechend.
10. Haftung
JenWatch haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von JenWatch oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet JenWatch unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JenWatch lediglich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- bereits vorhandene Schäden
- Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus durch Dritte
- technische Defekte (z. B. Heizung, Wasser, Strom, Smart-Home-Systeme), sofern uns kein Verschulden trifft
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Wasserrohrbruch)
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für die betrieblichen Tätigkeiten von JenWatch besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsumfang und Details sind auf der Seite „Vertrauen & Sicherheit" beschrieben. Die Versicherung begründet keine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung.
JenWatch führt keine Durchsuchung privater Gegenstände durch.
11. Diebstahl & Wertgegenstände
JenWatch dokumentiert jeden Besuch sorgfältig.
Pauschale Diebstahlsvorwürfe ohne nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit von JenWatch können nicht anerkannt werden; die gesetzlichen Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast bleiben hiervon unberührt.
Wir empfehlen dem Kunden, besonders wertvolle Gegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Uhren, Sammlerstücke) gesondert zu sichern. Diese Empfehlung stellt keine Anspruchsvoraussetzung dar.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- korrekte Informationen bereitzustellen
- funktionsfähige Schlüssel, Schlösser und Zugänge zu gewährleisten
- relevante Besonderheiten (z. B. Alarmanlagen) vorab mitzuteilen
Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben haftet der Kunde.
13. Stornierung & Vertragsbeendigung
Stornierungen bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet.
Bei einer Stornierung zwischen 6 Tagen und 48 Stunden vor Beginn berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Beginn beträgt die Pauschale 50 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt JenWatch der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 14) sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie) wird die Vergütung anteilig auf die bis dahin erbrachten Leistungen reduziert.
Die abweichenden, verbraucherfreundlicheren Sonderregelungen in § 9 (Unwetter-Präventionsservice) bleiben unberührt und gehen dieser Regelung für den dort geregelten Service vor.
JenWatch kann den Vertrag bei unzumutbaren Umständen kündigen.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatzverträge)
Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, WhatsApp, Telefon) geschlossen wurden, das nachstehende gesetzliche Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Melanie Haak, JenWatch, Bauersfeldstr. 8, 07745 Jena, Tel.: +49 15566 231945, E-Mail: kontakt@jenwatch.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Melanie Haak, JenWatch, Bauersfeldstr. 8, 07745 Jena, E-Mail: kontakt@jenwatch.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
17. Kontakt
JenWatch – Wohn- & Haussitting
Melanie Haak
Bauersfeldstr. 8
07745 Jena
Tel.: +49 15566 231945
E-Mail: kontakt@jenwatch.de