Winterdienst Jena · Vermieter, Hausverwaltungen & Gewerbe
Winterdienst für Ihre Immobilie in Jena – verlässlich und transparent kalkuliert
JenWatch übernimmt Schneeräumung und Streudienst für Mietshäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Gewerbeobjekte in Jena – ohne eigene Personalplanung, mit dokumentierten Einsätzen und klaren Preisen.
Bereitschaft ab 39,90 €/Monat + Einsätze ab 49,90 €
Bereitschaft und Einsätze werden gesondert berechnet: Die Bereitschaft sichert Ihre Betreuung von November bis März – Einsatzkosten entstehen nur, wenn tatsächlich geräumt oder gestreut wird. Streusplitt und Anfahrt im Tourengebiet inklusive.
- Betriebshaftpflicht vorhanden
- Dokumentierte Einsätze
- Wetterbeobachtung inklusive
Winterdienst für Ihre Immobilie – ohne eigene Personalplanung
Als Vermieter, Hausverwaltung oder Gewerbetreibender tragen Sie Verantwortung: Gehwege und Zugänge müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden – zuverlässig, auch am Wochenende und in den frühen Morgenstunden. Eigene Mitarbeiter dafür vorzuhalten oder Mieter zu organisieren, kostet Zeit, Nerven und Planungssicherheit.
JenWatch nimmt Ihnen diese Aufgabe ab: Wir beobachten die Wetterlage, organisieren die Einsätze und dokumentieren jede Leistung nachvollziehbar. Sie erhalten klare Konditionen und eine persönliche Ansprechpartnerin aus Jena – statt anonymer Plattform oder wechselnder Aushilfen.
Unsere Leistungen im Winterdienst
Schneeräumung von Gehwegen
Wir räumen die Gehwege entlang Ihres Grundstücks in der vereinbarten Breite – pünktlich innerhalb der kommunalen Zeitfenster.
Hauseingänge und Zugänge
Eingänge, Zuwege und Außentreppen bleiben für Mieter, Kunden und Besucher sicher begehbar.
Streudienst bei Glätte
Bei Glatteis und Schneeglätte streuen wir mit abstumpfendem Streusplitt – streusalzfrei, wie es die Stadt Jena vorsieht.
Kleinere Mehrfamilienhäuser
Spezialisiert auf Zweifamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften – überschaubar und persönlich betreut.
Wetterbeobachtung & Einsatzorganisation
Wir verfolgen die Wetterlage für unsere Vertragskunden und organisieren Einsätze nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen – Sie müssen nicht anrufen.
Einsatzdokumentation
Jeder Einsatz wird mit Datum und Dauer dokumentiert. Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung für Ihre Unterlagen.
Preise auf einen Blick
Zwei klar getrennte Konditionen – je nachdem, ob Sie Wohnraum vermieten oder ein Gewerbeobjekt betreiben. Alle Beträge sind Endpreise.
Vermieter & Hausverwaltungen
Zweifamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bereitschaftspauschale (Nov–März, je Objekt)
- 39,90 € / Monat
- Einsatz, erste 30 Minuten
- 49,90 €
- Jede weitere angefangene halbe Stunde
- 29,90 €
- Saisonbereitschaft gesamt (5 Monate)
- 199,50 €
Gewerbekunden
Büros, Kanzleien, Praxen, Einzelhandel, Handwerksbetriebe
- Bereitschaftspauschale (Nov–März, je Objekt)
- 59,90 € / Monat
- Einsatz, erste 30 Minuten
- 59,90 €
- Jede weitere angefangene halbe Stunde
- 39,90 €
- Saisonbereitschaft gesamt (5 Monate)
- 299,50 €
- · Üblicher Streusplittverbrauch
- · Anfahrt innerhalb des bestätigten Tourengebiets
- · Wetterbeobachtung und Einsatzorganisation
- · Einsatzdokumentation
Samstag +25 %, Sonn- und gesetzliche Feiertage +50 % – jeweils nur auf den Einsatzpreis, niemals auf die Bereitschaftspauschale. Treffen mehrere zeitbezogene Zuschläge zusammen, wird ausschließlich der jeweils höchste Zuschlag berechnet.
Alle Preise sind Endpreise; aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die genannten Konditionen sind unsere Kalkulationsgrundlage – eine verbindliche Preiszusage erfolgt erst nach Prüfung Ihres Objekts. Bei mehreren Objekten wird jedes Objekt einzeln kalkuliert; einen automatischen Mengenrabatt gibt es nicht.
Winterdienst-Kosten berechnen
Unverbindliche Kostenschätzung für Ihr Objekt – in drei Schritten.
- Saisonbereitschaft (5 × 39,90 €, Nov–März, je Objekt)
- 199,50 €
- Einsätze (4 × 49,90 €, Werktagspreis Mo–Fr)
- 199,60 €
- Geschätzter Saison-Gesamtbetrag je Objekt
- 399,10 €
Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung für die Saison November bis März (5 Monate) auf Grundlage Ihrer Angaben. Bei mehreren Objekten wird jedes Objekt einzeln kalkuliert. Die tatsächliche Anzahl und Dauer der Einsätze hängt von der Wetterlage sowie dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Eine verbindliche Preiszusage erfolgt erst nach Prüfung Ihres Objekts.
Warum lohnt sich ein externer Winterdienst?
Wer den Winterdienst selbst organisiert, trägt den vollen Aufwand: Personal finden und einplanen, Vertretungen regeln, Material lagern, früh aufstehen – und bei Ausfällen bleibt die Verantwortung trotzdem bei Ihnen. Mit JenWatch übertragen Sie die Organisation an einen festen, erreichbaren Partner aus Jena.
- Keine eigene Personalplanung, keine Vertretungssuche bei Ausfällen
- Planbare Kosten: feste Bereitschaft plus dokumentierte Einsätze
- Eine persönliche Ansprechpartnerin statt wechselnder Kontakte
- Nachvollziehbare Einsatzdokumentation für Ihre Unterlagen
Hinweis für Vermieter: Winterdienst kann zu den umlegbaren Betriebskosten zählen (vgl. § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung). Ob eine Umlage in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihren Mietverträgen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab – wir geben dazu keine Rechtsberatung und keine Garantie. Bitte klären Sie das mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Rechts- beziehungsweise Steuerberater.
Warum berechnen wir eine monatliche Bereitschaftspauschale?
Winterdienst beginnt nicht erst mit dem Schneeschieber. Damit wir bei Schnee und Glätte verlässlich für Ihr Objekt einsatzbereit sind, leisten wir während der gesamten Saison im Hintergrund:
- laufende Beobachtung der Wetterlage für unsere Vertragskunden
- Tourenplanung und Einsatzorganisation
- Vorhaltung von Personal, Material und Kapazität – auch in schneefreien Wochen
Diese Vorhalteleistung deckt die Bereitschaftspauschale ab. Die tatsächlichen Räum- und Streuarbeiten bezahlen Sie nur dann zusätzlich, wenn sie ausgeführt werden – transparent und nachvollziehbar dokumentiert.
Winterdienstpflicht in Jena – was gilt
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena (Beschluss vom 18.12.2024, §§ 3, 9, 10 und 11) müssen Gehwege bei Schnee und Glätte geräumt und abstumpfend gestreut werden – werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Bei Schneefall sind die Pflichten unverzüglich zu erfüllen. Wichtig: Samstag zählt zu den Werktagen.
Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich die Eigentümer beziehungsweise die Verpflichteten des jeweiligen Grundstücks; bei einseitigen Gehwegen gelten besondere kommunale Regelungen. Streusalz ist auf Jenaer Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig – zulässig sind abstumpfende Mittel wie Streusplitt. Maßgebliche Quelle: ksj.jena.de/winterdienst.
JenWatch übernimmt ausschließlich die konkret vertraglich vereinbarten Leistungen. Die rechtliche Verantwortung für die Räum- und Streupflicht verbleibt beim Verpflichteten; eine pauschale Rechts- oder Haftungsgarantie können wir nicht aussprechen.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- 1
Objektanfrage senden
Sie übermitteln uns Objektadresse, Flächen und Besonderheiten – unverbindlich und kostenfrei.
- 2
Objektprüfung
Wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort: Flächen, Wege, Gefahrenstellen und Einsatzaufwand.
- 3
Individuelles Angebot
Sie erhalten ein verbindliches, schriftliches Angebot mit klaren Konditionen für Ihr Objekt.
- 4
Saisonvereinbarung
Nach Ihrer Zusage schließen wir eine schriftliche Vereinbarung für die Wintersaison.
- 5
Durchführung & Dokumentation
Wir beobachten das Wetter, führen die vereinbarten Einsätze durch und dokumentieren sie nachvollziehbar.
Einsatzgebiet Jena
Unser lokaler Ausgangspunkt ist Winzerla. Wir betreuen Objekte unter anderem in Winzerla, Lobeda, Zentrum, Nord, West, Ost, Göschwitz und Burgau. Die Aufnahme in eine Winterdienstroute hängt von Route und verfügbarer Kapazität ab – eine garantierte Verfügbarkeit können wir vor der Objektprüfung nicht zusichern. Die Anfahrt innerhalb des individuell bestätigten Tourengebiets ist im Einsatzpreis enthalten.
Zusatzleistung: Streugutentfernung nach der Saison
Nach der Wintersaison kehren wir auf Wunsch den ausgebrachten Streusplitt wieder zusammen – eine separate Zusatzleistung, die Sie direkt im Anfrageformular mit anfragen können. Wir erstellen Ihnen dafür ein gesondertes Angebot.
Weitere Leistungen für Geschäftskunden
Büroreinigung
Regelmäßige Unterhaltsreinigung für Büros, Kanzleien und Praxen – feste Zeiten, planbare Kosten.
Mehr erfahrenGewerbliche Fensterreinigung
Fenster, Rahmen und Falze für Geschäftsräume – abgerechnet pro Fensterelement.
Mehr erfahrenFerienwohnung-Service
Gästewechsel, Wechselreinigung und Objektbetreuung für Ferienunterkünfte.
Mehr erfahrenVermieter-Service
Objektkontrollen, Übergaben und kleine Erledigungen rund um Ihre Immobilie.
Mehr erfahrenWarum JenWatch für Ihren Winterdienst
Betriebshaftpflicht vorhanden
Ihre Immobilie ist bei unseren Einsätzen versichert – ein wichtiger Unterschied zu privaten Absprachen.
Feste Ansprechpartnerin aus Jena
Sie sprechen direkt mit der Inhaberin – keine Vermittlungsplattform, keine wechselnden Kontakte.
Transparente Abrechnung
Bereitschaft und Einsätze getrennt ausgewiesen, mit dokumentierten Einsatzzeiten.
Verbindliche Saisonvereinbarung
Schriftlich festgelegte Leistungen und Bedingungen – ohne Kleingedrucktes.
Häufige Fragen zum Winterdienst für Vermieter & Gewerbe
›Was kostet der Winterdienst für meine Immobilie oder mein Gewerbeobjekt?
Der Winterdienst besteht aus zwei Teilen: einer monatlichen Bereitschaftspauschale je Objekt (Vermieter und Hausverwaltungen 39,90 €, Gewerbekunden 59,90 €; jeweils November bis März) und den tatsächlichen Einsätzen. Ein Einsatz kostet für Vermieter 49,90 € für die ersten 30 Minuten (jede weitere angefangene halbe Stunde 29,90 €), für Gewerbekunden 59,90 € beziehungsweise 39,90 €. Streusplitt und Anfahrt im bestätigten Tourengebiet sind enthalten. Eine verbindliche Preiszusage erfolgt erst nach Prüfung Ihres Objekts.
›Warum berechnen Sie eine monatliche Bereitschaftspauschale?
Damit wir bei Schnee und Glätte verlässlich für Sie da sein können, beobachten wir die Wetterlage, planen Touren und halten Kapazitäten für unsere Vertragskunden vor – auch wenn es nicht schneit. Diese Vorhalteleistung deckt die Bereitschaftspauschale ab. Einsatzkosten entstehen nur, wenn tatsächlich geräumt oder gestreut wird.
›Fällt die Bereitschaftspauschale auch an, wenn kein Schnee liegt?
Ja. Die Pauschale gilt für die gesamte Saison von November bis März, unabhängig von der Wetterlage – sie sichert Ihre vorgehaltene Kapazität und die laufende Wetterbeobachtung. In einem schneefreien Monat entstehen Ihnen dafür keinerlei Einsatzkosten.
›Wie werden Samstage, Sonn- und Feiertage abgerechnet?
Für Einsätze am Samstag gilt ein Zuschlag von 25 %, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Thüringen 50 % – jeweils nur auf den Einsatzpreis, niemals auf die Bereitschaftspauschale. Treffen mehrere zeitbezogene Zuschläge zusammen, wird ausschließlich der jeweils höchste Zuschlag berechnet. Beispiel: Ein 30-Minuten-Einsatz für Vermieter kostet werktags 49,90 €, samstags 62,38 € und sonn- oder feiertags 74,85 €.
›Was ist im Einsatzpreis enthalten?
Die Arbeitszeit vor Ort (abgerechnet in begonnenen 30-Minuten-Einheiten), der übliche Verbrauch an abstumpfendem Streusplitt sowie die Anfahrt innerhalb des individuell bestätigten Tourengebiets. Liegt Ihr Objekt außerhalb, erhalten Sie vor Vertragsabschluss ein individuelles Angebot.
›Welche Objekte betreuen Sie – und welche nicht?
Wir betreuen Zweifamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie kleinere Gewerbeobjekte wie Büros, Kanzleien, Praxen, Einzelhandel und Handwerksbetriebe. Nicht im Angebot enthalten sind große Parkplätze, maschineller Winterdienst, Industrieflächen, große Wohnanlagen, Einkaufszentren und der kommunale Straßenwinterdienst.
›Kann ich die Winterdienstkosten auf meine Mieter umlegen?
Winterdienst kann zu den umlegbaren Betriebskosten zählen (vgl. § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung). Ob und in welcher Form eine Umlage in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Ihren Mietverträgen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab – wir geben dazu keine Rechtsberatung und keine Garantie. Bitte klären Sie das mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Rechts- beziehungsweise Steuerberater.
›Wir verwalten mehrere Immobilien. Gibt es einen Mengenrabatt?
Wir betreuen gern mehrere Objekte eines Auftraggebers. Jedes Objekt wird jedoch einzeln geprüft und kalkuliert – einen automatischen Mengenrabatt gibt es nicht. So bleibt die Kalkulation für jedes Objekt transparent und nachvollziehbar.
›Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
In fünf Schritten: 1. Sie senden uns Ihre Objektanfrage. 2. Wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort. 3. Sie erhalten ein individuelles, verbindliches Angebot. 4. Wir schließen eine schriftliche Saisonvereinbarung. 5. Wir beobachten die Wetterlage und führen den vereinbarten Winterdienst durch – dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet.
›Werden die Einsätze dokumentiert?
Ja. Durchgeführte Einsätze werden mit Datum und Dauer dokumentiert. Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung, aus der Bereitschaftspauschale und Einsätze gesondert hervorgehen – eine saubere Grundlage für Ihre Unterlagen und Abrechnung.
›Entfernen Sie nach der Saison auch das Streugut wieder?
Auf Wunsch, ja. Die Streugutentfernung nach der Wintersaison ist eine separate Zusatzleistung und kann direkt im Anfrageformular mit angekreuzt werden. Wir erstellen Ihnen dafür ein gesondertes Angebot.
›Verwenden Sie Streusalz?
Nein. Streusalz ist auf Jenaer Gehwegen grundsätzlich nicht zulässig. Wir streuen mit abstumpfendem Streusplitt, wie es die Vorgaben der Stadt Jena vorsehen.
›Übernehmen Sie die rechtliche Verantwortung für die Räum- und Streupflicht?
JenWatch übernimmt die konkret vertraglich vereinbarten Leistungen. Die rechtliche Verantwortung für die Räum- und Streupflicht verbleibt beim Verpflichteten; eine pauschale Rechts- oder Haftungsgarantie können wir nicht aussprechen.
›In welchen Stadtteilen sind Sie im Einsatz?
Unser Ausgangspunkt ist Winzerla; wir betreuen Objekte unter anderem in Lobeda, Zentrum, Nord, West, Ost, Göschwitz und Burgau. Die Aufnahme in eine Winterdienstroute hängt von Route und verfügbarer Kapazität ab – eine garantierte Verfügbarkeit können wir vor der Objektprüfung nicht zusichern.
›Sind Ihre Preise Endpreise?
Ja. Alle genannten Beträge sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
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Schildern Sie uns Ihr Objekt – wir prüfen die Gegebenheiten vor Ort und erstellen Ihnen ein individuelles, verbindliches Angebot. Felder mit * sind Pflichtfelder.
- Diese Woche (KW 42, 12.10. – 18.10.)15:00 – 19:00 Uhr
- Nächste Woche (KW 43, 19.10. – 25.10.)07:00 – 11:00 Uhr
WhatsApp und Anfrageformular erreichen uns jederzeit.
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- Diese Woche (KW 42, 12.10. – 18.10.)15:00 – 19:00 Uhr
- Nächste Woche (KW 43, 19.10. – 25.10.)07:00 – 11:00 Uhr
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